Der Grundsteuermessbetrag ist ein Begriff, der im deutschen Steuerrecht verwendet wird. Es handelt sich um einen festgelegten Betrag, der als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer dient.
Der Grundsteuermessbetrag wird für jedes bebaute oder bebaubare Grundstück individuell festgesetzt. Dabei wird der Wert des Grundstücks als Grundlage genommen. Dieser Wert wird in einem gesonderten Verfahren ermittelt, oft durch Gutachter oder den Gutachterausschuss.
Der Grundsteuermessbetrag wird dann vom Finanzamt auf Basis des Grundstückswerts und der jeweils geltenden Grundsteuermesszahl berechnet. Die Grundsteuermesszahl ist ein prozentualer Satz, der je nach Art des Grundstücks und der Nutzung (z.B. Wohn-, Gewerbe- oder landwirtschaftliche Nutzung) unterschiedlich sein kann.
Der errechnete Grundsteuermessbetrag dient als Grundlage für die Berechnung der tatsächlich zu zahlenden Grundsteuer. Dazu wird der Grundsteuermessbetrag mit dem örtlich festgelegten Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz wird von den Gemeinden festgelegt und kann von Ort zu Ort unterschiedlich sein.
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen und wird zur Finanzierung von öffentlichen Aufgaben verwendet. Sie wird in der Regel jährlich erhoben und muss von den Grundstückseigentümern gezahlt werden, unabhängig davon, ob sie selbst das Grundstück nutzen oder es vermieten.
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